Hygienemaßnahmen richtig umsetzen

Hygienemaßnahmen richtig umsetzen

Bereits am 15. April 2020 haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder auf erste Schritte zur Lockerung der bisherigen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. Seit dem 20. April 2020 dürfen sowohl Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche und unabhängig von dieser Fläche auch Buchhandlungen, Kfz- und Fahrradhändler öffnen. Allerdings wurde sich darauf verständigt, dass die Betriebe hierbei Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts zu erfüllen haben.

Zusätzliche Lockerungen wurden auf der Pressekonferenz vom 06. Mai 2020 veröffentlicht. Unter anderem betreffen die Lockerungen Kindergärten, Gastronomie und Fußball-Bundesliga. Hierbei sollen insbesondere die Länder die Verantwortung für weitere Regelungen übernehmen. Die Lockerungen sind jedoch an eine Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gekoppelt, ab deren Überschreitung wieder härtere Beschränkungen greifen müssen.

Viele Unternehmen stehen jetzt vor der goldenen Frage, wie das Hygiene- und Kundensteuerungsmanagement auszusehen hat und wie es für den jeweiligen Bereich wirksam umgesetzt werden kann. Im Folgenden wollen wir Ihnen die wichtigsten allgemeinen Punkte, die Ihr betreffendes Management enthalten sollte, erläutern. Zu beachten ist, dass in einzelnen Bereichen unter Umständen noch umfassendere und intensivere Maßnahmen zur Erhaltung des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden müssen.

Aufgrund fehlender detaillierter Vorgaben werden die allgemeinen Hinweise zum Infektionsschutzgesetz als Anhaltspunkt empfohlen. Die Ausgestaltung der Maßnahmen sollte sich am Schutz der Kunden und Beschäftigten orientieren und in diesem Kontext Räumlichkeiten, Umgebung und Ausstattung beinhalten.

Alle Maßnahmen und Regeln sind in einem Konzept zu dokumentieren. Dessen Sinnhaftigkeit und Aktualität ist regelmäßig zu prüfen.

1) Kundenschutz

U.a. durch die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg wurden grundlegende Vorgaben geschaffen, welche unter anderem Kunden und Personal vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schützen sollen.

Das Hygiene- und Kundensteuerungsmanagement setzt voraus, dass zwischen den Kunden und Beschäftigten ein Mindestabstand von 1,5 m verpflichtend einzuhalten ist. Hierauf ist durch schriftliche oder bildliche Hinweise aufzufordern. Wie die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleistet werden soll, wird nicht vorgeben, sodass dies im Ermessen der Unternehmen liegt.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, zur Wahrung des Mindestabstands eine Berechnung durchzuführen, welche ermittelt, wie viele Personen sich im Unternehmen bzw. Geschäft aufhalten dürfen. Der Berechnungsmaßstab umfasst die Personen- und Quadratmeteranzahl des Unternehmens bzw. Geschäfts. Letztlich dürfen sich nur so viele Personen auf der Fläche aufhalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann. Verdeutlicht werden sollte der einzuhaltende Abstand insbesondere durch das Abkleben der Flächen auf den Böden.

Im nächsten Schritt ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen der Zutritt derart zu steuern, dass die jeweils zulässige maximale Anzahl an Menschen nicht überschritten wird und die Einhaltung des Mindestabstands sichergestellt werden kann.

Sofern die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen, sind eine Trennung von Ein- und Ausgang und eine entsprechende Beschilderung ratsam. Grundsätzlich ist der Zutritt über den Einsatz von Beschäftigten zu organisieren und zu kontrollieren. Bei maximaler Auslastung sind Zutritte zu verwehren bzw. die Türen zu verschließen. Einheitlich gilt in allen Bundesländern die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Personen, die sich dieser Pflicht widersetzen, ist ebenfalls der Zutritt zu verweigern.

Im Einzelhandel besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Kunden durch Aushänge und Schilder darauf hinzuweisen, dass die Fläche nur mit unternehmenseigenen Einkaufswagen oder -körben zu betreten ist. Diese sollten entsprechend der maximalen Besucheranzahl zur Verfügung gestellt werden.

Nach Möglichkeit sollten Öffnungszeiten ausgeweitet werden, um den punktuellen Andrang zu reduzieren und so ein Gedränge und übermäßigen Kontakt vermeiden zu können. Tätigkeiten, die ohne Kundenkontakt ausgeführt werden können, wie beispielsweise das Auffüllen von Regalen oder Lagern, sollten nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten erfolgen oder zumindest räumlich getrennt vollzogen werden.

2) Mitarbeiterschutz

Nicht nur die Kunden sind vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen, sondern selbstverständlich auch die eigenen Mitarbeiter – insbesondere, wenn sie tagtäglich mit einer Vielzahl von Personen in Kontakt treten. Bei Beschäftigten mit Vorerkrankungen sollte ein direkter Kontakt grundsätzlich unterbunden werden.

Insbesondere in den Bereichen, in denen ein direkter Kontakt zwischen Mitarbeitern und Kunden besteht, wie beispielsweise an Kassen, Empfangs- oder Infoschaltern, sollten eine Trennscheibe oder ein Spuckschutz angebracht werden. Zusätzlich sollten die Mitarbeiter adäquate Einweghandschuhe tragen, die regelmäßig zu wechseln sind. Sofern es möglich ist, sollten auch die Bewegungsbereiche der Mitarbeiter und der Kunden durch Markierungen abgegrenzt werden, sodass ein direkter Kontakt weitgehend vermieden werden kann. Sowohl zum Schutz der Mitarbeiter als auch der Kunden sollten bevorzugt berührungslose Zahlungsmethoden angeboten werden, sodass kein Rückgriff auf Bargeld erforderlich ist. Außerdem sollten ausreichend Desinfektionsmittel für die regelmäßige Reinigung der Hände und Oberflächen zur Verfügung gestellt und genutzt werden.

Auch in größeren Betrieben muss der Abstand zwischen den Mitarbeitern gewährleistet werden. Insbesondere in Großraumbüros ist dies oftmals schwierig umzusetzen. Hier sollten, wo sinnvoll und möglich, Mitarbeiter ins Home-Office geschickt oder andernfalls Schichtpläne erarbeitet werden. Für einzelne Arbeitsgruppen oder Teams sollten zudem unterschiedliche Pausenzeiten und/oder Pausenräumlichkeiten organisiert werden.

Besprechungen sollten – wenn irgend möglich – digital durchgeführt werden.

Unerlässlich sind die Durchführung von regelmäßigen Mitarbeiterschulungen zu Hygienefragen und Verhaltensregeln. Es bietet sich ferner an, die Verantwortlichen des Personals, z.B. für Hygienemaßnahmen und Zutrittskontrolle, klar zu benennen, über die entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen zu informieren und Einsatzzeitpläne zu erstellen. Maßnahmen und Vorgehen sind zu dokumentieren und von den Beschäftigten gegenzuzeichnen.

3) Hygiene bezüglich Räumlichkeiten, Umgebung und Ausstattung

Hygienemaßnahmen sind nicht nur im direkten Bezug auf Kunden und Mitarbeiter vorzunehmen. Auch bei Räumlichkeiten, Umgebung und Ausstattung sollten adäquate Maßnahmen erfolgen, um das gesundheitliche Risiko zu minimieren. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Reinigung und Desinfektion.

Insbesondere sind die Oberflächen von Türen, Türgriffen und anderen, oft genutzten Gegenständen, wie beispielsweise Tastaturen, Touchscreens und Armaturen mehrmals am Tag zu reinigen und zu desinfizieren. In regelmäßigen Abständen sollten auch die Toiletten desinfiziert und die Räume gelüftet werden.

Zugangstüren, welche sich nicht berührungslos öffnen, sollten, sofern die Möglichkeit es zulässt, offenstehen gelassen werden., sodass ein vermehrtes Anfassen der Türen durch unterschiedlichste Personen vermieden werden kann. Besteht die Möglichkeit nicht, sollten die Türen fortlaufend desinfiziert werden.

Es sollte zwingend immer ausreichend Schutzmaterial, wie beispielsweise Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Sofern ein Unternehmen Parkplätze anbietet, sollten diese zur Regulierung der Kundenzahl auf eine adäquate Menge reduziert und ggf. in Teilen absperrt werden.

Bitte berücksichtigen Sie die spezifischen für Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihr Bundesland erforderlichen Maßnahmen, gestalten sie diese so unkompliziert durchführbar wie möglich und sorgen sie für eine fortlaufende Kontrolle.

Essenz

  • Hygienekonzept erstellen und dokumentieren
  • Maßnahmen regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren
  • Sicherheitsabstand und maximale Menschenanzahl beachten
  • wenn möglich Ein- und Ausgang separieren
  • Zutritt organisieren und kontrollieren
  • Einhalten der Mund-Nasen-Bedeckung überwachen
  • Home-Office ausbauen, ergänzend Schichtpläne, unterschiedliche Pausenzeiten oder -räumlichkeiten einführen
  • regelmäßige Reinigung und Desinfektion
  • Beachtung der allgemeinen Hinweise zum Infektionsschutzgesetz
  • Minimierung des Gesundheitsrisikos auch im Hinblick auf Räumlichkeiten, Umgebung und Ausstattung

In einem weiteren Blog-Beitrag, „In 9 Schritten zum Hygieneplan“, vom 21. April 2020 haben wir Ihnen bereits eine Leitlinie zur Erstellung eines Hygieneplans erarbeitet.

Weitere Informationen, wie Arbeitsplätze nach SARS-CoV-2 Arbeitsstandard zu gestalten sind, erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1