Augen offen halten
„Die Welt besteht nicht nur aus Sonnenschein und Regenbogen." (Rocky Balboa)

Gemäß des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes, das am 02. Juli 2023 in Kraft getreten ist, stehen Unternehmen vor der Aufgabe, die Anforderungen des HinSchG zu erfüllen und eine Meldestelle einzurichten. Die Implementierung eines Hinweisgebersystems bietet zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen, jedoch kann die Aufgabe komplex sein und erfordert spezifisches Fachwissen. Profitieren Sie von den Vorteilen eines externen Case-Managements bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems und wie es Ihr Unternehmen unterstützen kann, die gesetzlichen Anforderungen effizient und professionell umzusetzen.

Fördern Sie eine Kultur der Integrität

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Whistleblower-Plattform: Anonymität und Sicherheit für ethische Transparenz

Eine Whistleblower-Website bietet eine sichere und anonyme Plattform für Mitarbeiter und Insider, um Bedenken über unethisches oder illegales Verhalten innerhalb einer Organisation zu melden. Diese Plattformen sind entscheidend, um Transparenz zu fördern und Unternehmen dabei zu helfen, potenzielle Risiken und Missstände frühzeitig zu erkennen und anzugehen. Durch die Gewährleistung von Anonymität reduzieren sie die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen und ermutigen zur Offenlegung von Informationen, die sonst verborgen bleiben könnten. Effektive Whistleblower-Websites verfügen über robuste Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Identität der Meldenden und bieten gleichzeitig den Organisationen die Möglichkeit, auf die gemeldeten Bedenken zu reagieren und notwendige Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sie spielen eine wesentliche Rolle bei der Förderung einer ethischen Unternehmenskultur und tragen dazu bei, das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und der Öffentlichkeit zu stärken.

1 Verbesserung der Sicherheit

Ein Hinweisgebersystem stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in das Compliance-Management-System. Durch die Zusammenarbeit mit uns als externer Ombudsperson wird gewährleistet, dass alle eingehenden Hinweise professionell und vertraulich behandelt und anonymisiert an Sie zur weiteren Verfolgung weitergeleitet werden. Unseren Experten ist der Schutz der hinweisgebenden Person besonders wichtig.

2 Fachlicher & rechtlicher Schutz

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die EU-Whistleblowerrichtlinie bieten rechtlichen Schutz für Hinweisgeber in Ihrem Unternehmen. Als Revisionsdienstleister mit angeschlossener Wirtschaftskanzlei wollen wir nicht nur Unternehmerinnen und Unternehmern zur Seite stehen, sondern auch Hinweisgebenden dabei helfen, für ihre ethischen Werte einzustehen. Dabei schützen wir selbstverständlich die Anonymität der hinweisgebenden Person und koordinieren als sog. „Ombudsmann“ zwischen Unternehmen und Hinweisgebenden.

3 Effektives Risikomanagement

Die Implementierung eines Hinweisgebersystems gemäß gesetzlicher Vorgaben ermöglicht Ihrem Unternehmen, potenzielle Risiken und Verstöße frühzeitig zu erkennen. Durch unser externes Case-Management können Hinweise sorgfältig analysiert und bewertet werden, um eine proaktive Handhabung von Problemen zu gewährleisten. Als GRC-Spezialisten unterstützen wir bei der Identifizierung von Trends und Mustern in den eingehenden Hinweisen, um Ihr Risikomanagement kontinuierlich zu verbessern und mögliche Schäden zu minimieren.

4 Nicht "nur" Hinweisgebersystem

Als Revisoren verstehen wir die Bedeutung eines funktionierenden Hinweisgebersystems für die Integrität und Transparenz eines Unternehmens. Ein solches System bietet Mitarbeitern und externen Parteien eine vertrauliche Plattform, um Verdachtsfälle von illegalem oder unethischem Verhalten zu melden, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Die Kombination aus einem gut funktionierenden Hinweisgebersystem und unserer tatkräftigen Unterstützung bei der Aufdeckung und Aufklärung verbotenen Verhaltens stärkt das Compliance- und Kontrollsystem des Unternehmens erheblich. Es fördert eine Kultur der Verantwortlichkeit und Ethik und trägt dazu bei, das Vertrauen von Mitarbeitern, Kunden und anderen Stakeholdern in das Unternehmen zu festigen. Als Revisoren sind wir stolz darauf, einen positiven Beitrag zur Integrität und Nachhaltigkeit des Unternehmens beizutragen.

5 Lassen Sie uns Ihnen helfen

Die Implementierung eines Hinweisgebersystems und die Einrichtung eines externen Case-Managements bieten Ihrem Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, angefangen bei der Verbesserung der Sicherheit und dem rechtlichen Schutz bis hin zum effektiven Risikomanagement. Wenn Sie Interesse an der professionellen Umsetzung eines Hinweisgebersystems haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen zu erhalten. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und von den Vorteilen eines effizienten Hinweisgebersystems profitieren.

Kostenfreie Hinweisgebersystem-Erstberatung

In einer Ära, in der ethisches Verhalten und Transparenz Schlüsselfaktoren für den Unternehmenserfolg sind, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Whistleblowing an. Interessieren Sie sich für die Implementierung eines Whistleblower-Systems oder möchten Sie mehr über unsere spezialisierten Dienstleistungen erfahren, ganz ohne Verpflichtungen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen kostenfreien Beratungstermin zu vereinbaren. Unser Team aus Experten steht bereit, um Ihre Fragen zum Thema Whistleblowing zu beantworten und Sie dabei zu unterstützen, ein sicheres und anonymes Meldesystem einzurichten. In unserer Beratung erarbeiten wir gemeinsam die Basis für ein effektives Whistleblower-System in Ihrem Unternehmen, das nicht nur regulatorischen Anforderungen entspricht, sondern auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter und der Öffentlichkeit stärkt.

FAQ
Ihre Fragen zu unseren Hinweisgebersystem-Leistungen

  • Was versteht man unter "Whistleblowing"?

    Unter „Whistleblowing“ versteht man den Akt, dass eine hinweisgebende Person Informationen über illegales, unethisches oder in anderer Weise fragwürdiges Verhalten innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens offenlegt.

  • Die EU-Whistleblower-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems, um Missstände wie Korruption und Betrug aufzudecken und Hinweisgeber zu schützen. Das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland setzt diese Richtlinie um und schützt Hinweisgeber vor Diskriminierung und anderen negativen Konsequenzen. Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern müssen die Vorgaben des Gesetzes erfüllen, indem sie eine Meldestelle einrichten, Folgemaßnahmen einleiten und transparente Informationen bereitstellen. Ein Hinweisgebersystem ermöglicht eine sichere und möglicherweise anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Unternehmen, um Missstände zu melden und zu bearbeiten. Die Einführung eines solchen Systems bietet Vorteile die Minimierung rechtlicher Risiken, so wie die Stärkung von Transparenz und Vertrauen.

  • Whistleblower bzw. Hinweisgeber haben oft Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Entlassung, sozialer Stigmatisierung oder rechtlichen Konsequenzen. Deshalb gibt es in vielen Ländern Gesetze, die den Schutz von Whistleblowern und deren Identität sicherstellen sollen, um sie vor Racheakten zu bewahren und ihre Enthüllungen zu unterstützen. Solche Gesetze variieren jedoch je nach Land und Rechtssystem.

  • Die Implementierung eines Hinweisgebersystems und die Nutzung eines externen Case Managements bieten Unternehmen eine Fülle von Vorteilen, angefangen bei der Einhaltung rechtlicher Anforderungen. Wenn Sie Interesse an der professionellen Implementierung eines Hinweisgebersystems mit externem Case Management auf deutschen Servern haben, erstellen wir Ihnen gern ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen.

    • Korruption
    • Bestechung oder Erpressung
    • Straftaten wie Untreue, Diebstahl oder Unterschlagung
    • Nichteinhaltung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung
    • Gefährdung des Lebens und der Sicherheit von Personen
    • Sexuelle Belästigung
    • Verschleierung
    • Verstöße gegen den Umweltschutz
    • Mobbing, Übervorteilung
    • Verstöße gegen den Arbeitsschutz
    • Verstöße gegen den Gesundheitsschutz
    • Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
    • Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
    • Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten, Wirtschaftsausschüssen sanktionieren (§ 121 BetrVG)
    • Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
    • Vorgaben zur Produktsicherheit
    • Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter
    • Vorgaben zum Strahlenschutz
    • Regelungen des Verbraucherschutzes
    • Regelungen des Datenschutzes
    • Sicherheit in der Informationstechnik
    • Vergabe- und Kartellrecht
    • Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften

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