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Abgaben, Bußgelder, Steuern: Übersicht ist die halbe Miete

"Erst bei der Steuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte."

Was ist Steuerstrafrecht?

Das Steuerstrafrecht ist ein Teilrechtsgebiet des Nebenstrafrechts. Sie dient dazu, dass Steuervorschriften eingehalten werden. Taten des Steuerstrafrechts sind die in § 369 Abs. 1 AO genannten Taten, die Fälschung von Steuerzeichen und deren Vorbereitung gemäß §§ 148, 149 StGB, die Begünstigung eines Steuerstraftäters gemäß § 257 StGB, die Gewerbs- oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens gemäß § 26c UStG und die Hinterziehung von Rennwett- und Lotteriesteuer gemäß § 23 RennwLottG. Außerdem regelt das Steuerstrafecht neben dem materiellen Steuerstrafrecht das Strafverfahren bei Steuerstraftaten.

Was ist mit einer Selbstanzeige iSd § 372 AO gemeint?

Mit der Selbstanzeige ist die Anzeige der begangenen Steuerhinterziehung bei den zuständigen Behörden gemeint. Sie stellt einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar. Das heißt, dass der Betroffene trotz einer vollendeten Steuerhinterziehung in der Regel nicht bestraft wird. Die Selbstanzeige ist jedoch nur dann möglich, wenn die Steuerstraftat noch nicht verjährt ist, der Betroffene zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang Angaben berichtigt, ergänzt oder nachholt und zuletzt keine Sperrwirkung iSd § 372 Abs. 2 AO eingetreten ist.

Unterschied: Steuerhinterziehung vs. Steuerverkürzung?

Der Unterschied zwischen einer Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO und einer Steuerverkürzung gemäß § 378 AO liegt darin, dass die Steuerhinterziehung – anders als die Steuerverkürzung – einen expliziten Straftatbestand darstellt. Als Folge kann von der Strafverfolgung einer Steuerhinterziehung nicht abgesehen werden. Bei der Steuerverkürzung handelt es sich hingegen um eine Ordnungswidrigkeit. Demnach wird letzteres nicht so schwer geahndet. Zudem muss der „Steuerhinterzieher“ vorsätzlich gehandelt haben. Vorsätzliches Handeln meint, dass der Betroffene „bewusst und willentlich“ Steuern hinterzieht. Im Falle einer Steuerverkürzung handelt der Betroffene nur „leichtfertig“, genauer gesagt lässt er je nach den Umständen des jeweiligen Falls sowie nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten die notwendige Sorgfalt hinsichtlich seiner steuerlichen Erklärungspflichten außer Acht.

Was droht bei Steuerhinterziehung?

Die Vorschriften der Abgabenordnung, kurz AO, zeichnen sich durch ein hohes Strafmaß aus. Die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe angedroht. In besonders schweren Fällen droht dem Steuerhinterzieher eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Eine Geldstrafe wäre in diesen Fällen nicht möglich. Auch der Versuch einer Steuerziehung ist strafbar.

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