FAQ's

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Wirtschaftsstrafrecht: die Wachstumsbranche des Strafrechts

"Früher sagte man, der frühe Vogel fängt den Wurm. Heute weiß man, die zweite Maus frisst den Käse."

Was bedeutet Insolvenzverschleppung?

Wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist und ab wann er als verspätet gilt, wird durch einzelne Rechtsvorschriften bestimmt. International gibt es sehr unterschiedliche Regelungen der Insolvenzverschleppung – in Deutschland ist sie strafbar.

In § 15a Abs. 1 InsO wird eine Antragspflicht für bestimmte juristische Personen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes begründet – z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Insolvenzverschleppung hat eine strafrechtliche und eine haftungsrechtliche (Zivilrecht) Dimension. Die Regelungen für eine etwaige persönliche Haftung – z.B. eines Geschäftsführers einer GmbH – finden sich in §§ 92, 93 AktG.

Welche Delikte sind wirtschaftsstrafrechtlich relevant?

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterteilt die Wirtschaftskriminalität in mehrere Gruppen, welche ebenfalls als Delikte erfasst werden:

  • Anlage-,
  • Finanzierungs-,
  • Insolvenz-,
  • Arbeits-,
  • Wettbewerbs-,
  • Gesundheits- und
  • qualifizierte Betrugsdelikte.

Was bedeutet Geldwäsche?

Unter „Geld waschen“  versteht man das Verschleiern seiner etwaig illegalen Herkunft, um so vor Finanz- und Strafverfolgungsbehörden geschützt zu sein. Ziel ist, Beträge aus der illegalen in der legalen Wirtschaft einzusetzen – quasi aus dem Schatten in das Licht. Schätzungen zufolge bestehen 2-5% des weltweiten Bruttoinlandproduktes aus illegalen Geldern, die „gewaschen“ wurden.

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    Wirtschaftsstrafrecht

    DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IN DEUTSCHLAND

    In Deutschland wird das Wirtschaftsstrafrecht durch seinen Schutzzweck definiert. Der Staat hat die Aufgabe unser Wirtschaftssystem zu schützen – eine festgelegte Definition für den Begriff des „Wirtschaftsstrafrechts“ existiert allerdings nicht. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst vielmehr eine Vielzahl von Delikten, welche quer über verschiedene Gesetze normiert sind. Typisch für die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist auch, dass weitere Kompetenzen  – nicht nur das allgemeine oder materielle Strafrecht – vorhanden sein müssen. Ein entsprechender Strafverteidiger  sollte beispielsweise auch über Kenntnisse von wirtschaftlichen Ereignissen verfügen.

    Interdisziplinär und international

    TÄTIGKEITSFELDER IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

    Durch die zunehmende Komplexität des Wirtschaftslebens wird auch die damit zusammenhängende Kriminalität immer moderner und komplexer. Technische Innovationen ändern das Erscheinungsbild der Wirtschaftskriminalität – entsprechend steigt der Bedarf an Experten für diesen Fachbereich stetig. Durch unsere dynamische und flexible Art, uns an den stetigen Wandel anzupassen, sind wir für die Tätigkeit in diesem spannenden Fachbereich bestens gerüstet und können auch kurzfristig reagieren.
    Krisenmanagement und Einfühlungsvermögen sind hier ebenso gefragt, wie ein offener Blick über den Tellerrand.

    Ist das rechtens?

    BUSSGELDSACHEN

    Im Bereich des Strafrechts in Wirtschaftssachen, gibt es eine Vielzahl von relevanten Straftatbeständen. Untreue, einfache und besondere Fälle des Betrugs, Insolvenzverschleppung, etc.
    Alle diese Verstöße werden wirtschaftsstrafrechtlich geahndet und oft ist mit ihnen neben Bußgeldern auch eine Strafverfolgung mit etwaigen Durchsuchungen verbunden. Wenn Dokumente, Software oder ganze Anlagen beschlagnahmt werden, kann der Geschäftsbetrieb erheblich eingeschränkt werden – von beeinträchtigter Wettbewerbsfähig bis hin zum kompletten Imageschaden. Gerade in Insolvenzfällen können Untersuchungen langwierig und die Folgen für das Unternehmen sehr schwerwiegend sein. Diese Umstände können schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Damit diese Folgen weder Ihr Unternehmen, noch Ihren persönlichen Lebensbereich zu stark einschränken, sollten Sie von Anbeginn einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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    Wir ziehen am selben Strang

    Vermuten Sie einen Diebstahl in Ihrem Unternehmen? Sie haben ein Produkt entwickelt und ein anderer Hersteller bietet es nun an? Sie haben ein unbekanntes Aufnahmegerät in Ihren Betriebsräumen entdeckt? Ein ehemaliger Angestellter hat Interna ausgeplaudert? Wird Ihnen Korruption vorgeworfen? Sie wurden wegen des Verdachts auf Geldwäsche angezeigt? Ihnen droht die Insolvenz und Sie wissen nicht, was nun zu tun ist? Sie wollen eine Selbstanzeige machen, um eine etwaige, härtere Strafe zu vermeiden? Ihre Firmenkreditkarte wurde missbraucht? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.