DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IN DEUTSCHLAND
In Deutschland wird das Wirtschaftsstrafrecht durch seinen Schutzzweck definiert. Der Staat hat die Aufgabe unser Wirtschaftssystem zu schützen – eine festgelegte Definition für den Begriff des „Wirtschaftsstrafrechts“ existiert allerdings nicht. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst vielmehr eine Vielzahl von Delikten, welche quer über verschiedene Gesetze normiert sind. Typisch für die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist auch, dass weitere Kompetenzen – nicht nur das allgemeine oder materielle Strafrecht – vorhanden sein müssen. Ein entsprechender Strafverteidiger sollte beispielsweise auch über Kenntnisse von wirtschaftlichen Ereignissen verfügen.