Unternehmensrettung mit StaRUG: Neue Horizonte für die Wirtschaft

Unternehmensrettung mit StaRUG: Neue Horizonte für die Wirtschaft

Am 01.01.2021 trat das Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz bietet Unternehmern nun eine neue Möglichkeit ihr Unternehmen eigenverantwortlich zu sanieren, ohne den belastenden Weg eines kostspieligen und zeitraubenden Insolvenzverfahrens gehen zu müssen. 

Vor dem Erlass des StaRUG standen sanierungsbedürftigen Unternehmen nur zwei Wege offen: 

  • Außergerichtliche Sanierung: Hierbei muss die Zustimmung sämtlicher Gläubiger eingeholt werden. Im Fall einer Insolvenzgefahr ist ein Insolvenzantrag zu stellen. 
  • Gesetzliches Insolvenzverfahren: Dieses Verfahren dient in erster Linie dem Schutz der Gläubiger. Für das Unternehmen ist es jedoch mit hohen Kosten und erheblichen Einschränkungen in der Geschäftsführung verbunden. Darüber hinaus wird die Insolvenz öffentlich bekannt gegeben, was oft den Ruf des Unternehmens schwer schädigt und einen Neustart erschwert. 

Das StaRUG bietet nun eine dritte Möglichkeit zur Sanierung finanziell angeschlagener Unternehmen. Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist es, eine drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens nachhaltig zu beseitigen und ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. 

Welche Unternehmen können das Restrukturierungsverfahren in Anspruch nehmen? 

Das Restrukturierungsverfahren richtet sich speziell an Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden.   

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • keine eingetretene Insolvenzantragspflicht
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit 
  • Positive Zukunftsprognose 

Wann ist ein Unternehmen verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen? 

Ein Unternehmen ist verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn es zahlungsunfähig oder überschuldet ist. 

Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist fällige Zahlungen zu leisten.  Das Unternehmen hat nicht genug Geld, um seine Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. 

Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn die Gesamtverbindlichkeiten das Gesamtvermögen des Unternehmens übersteigen. Das Unternehmen kann somit noch genügend Geld auf dem Geschäftskonto oder in der Kasse haben, rechnerisch hat es aber mehr Schulden als Vermögen. 

Ein Restrukturierungsverfahren kommt in diesen Fällen nicht mehr in Frage. Das Unternehmen muss ein Insolvenzverfahren durchlaufen. 

Was ist eine drohende Zahlungsunfähigkeit mit positiver Zukunftsprognose? 

Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen voraussichtlich in den kommenden 24 Monaten zahlungsunfähig wird. Das Unternehmen muss also sehr wahrscheinlich innerhalb dieser Zeitspanne an einen Punkt gelangen, an dem es seine Rechnungen nicht begleichen kann. 

Zur Durchführung eines Restrukturierungsverfahrens muss die Fortführungsprognose des Unternehmens jedoch weiterhin positiv sein. Die Prognose ist positiv, wenn sich die finanzielle Lage des Unternehmens in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit stabilisieren und die Geschäftstätigkeit erfolgreich weitergeführt werden kann. 

Daher ist es wichtig, den Zustand ihres Unternehmens stets im Blick zu haben und Risiken frühzeitig zu erkennen. Nur dann können Unternehmer rechtzeitig Maßnahmen gegen eine drohende Zahlungsunfähigkeit ergreifen und die Chance auf eine erfolgreiche Weiterführung nutzen. 

Der Ablauf des Restrukturierungsverfahrens: 

Das Restrukturierungsverfahrens basiert auf einem Restrukturierungsplan. Dieser Plan legt fest, wie, wann und in welcher Reihenfolge die Forderungen der Gläubiger befriedigt werden. Der Plan ist grundsätzlich vom Unternehmer selbst aufzustellen und durchzuführen. Natürlich kann sich dieser durch seinen Steuerberater, einen Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Wirtschaftsprüfer beraten lassen. 

Der Restrukturierungsplan sollte folgende Informationen enthalten: 

1. Basisdaten zum Unternehmen 

Hierzu gehören typische Unternehmensinformationen wie beispielsweise die Geschäftsadresse, die Handelsregister-Nummer, die Beschreibung des Geschäftsfeldes und eine Vermögensübersicht mit einer Bewertung alle bestehenden Vermögenswerte. 

2. Vollständige Gläubigerliste 

Die Liste umfasst alle bestehenden Gläubiger mit ihren jeweiligen Forderungen. Gläubiger mit einer besonderen Rechtstellung sollten entsprechend gekennzeichnet werden. Dies sind Gläubiger mit sogenannten Absonderungsrechten, wie beispielsweise ein Eigentumsvorbehalt, eine Hypothek oder eine Grundschuld. 

3. Beschreibung der wirtschaftlichen Situation 

Die Gläubiger müssen dem Restrukturierungsplan mehrheitlich zustimmen. Deshalb sollten sie die Gründe für die wirtschaftliche Krise des Unternehmens nachvollziehen können. Zu diesem Zweck wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens dargestellt. Es werden die Krisenursachen und die geplanten Maßnahmen beschrieben. Für viele Unternehmen wird z.B. die Covid-19-Pandemie eine erhebliche Krisenursache sein. 

4. Planbetroffene Gläubiger 

In dieser Liste sind alle Gläubiger aufzuführen, deren Forderungen vom Restrukturierungsplan erfasst werden sollen. Das Unternehmen kann hier frei wählen. 

5. Gestaltung der Forderungen 

Dieser Teil ist das Herzstück des Restrukturierungsplans. Es wird festgelegt, wie die Forderungen der betroffenen Gläubiger geändert werden. Insbesondere hierbei kann ein sachverständiger Restrukturierungsbeauftragter helfen.  

Die Vorteile des Restrukturierungsverfahrens: 

Im Vergleich zur außergerichtlichen Sanierung und zum Insolvenzverfahren bietet das Restrukturierungsverfahren zahlreiche Vorteile: 

  • Das Restrukturierungsverfahren stellt ebenfalls ein außergerichtliches Verfahren dar. Im Vergleich zum “normalen” außergerichtlichen Verfahren ruht jedoch die Insolvenzantragspflicht während des gesamten Restrukturierungsverfahrens. Trotz einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, muss kein Insolvenzantrag gestellt werden. Dem Unternehmen wird damit die erforderliche Zeit für eine nachhaltige Sanierung verschafft. 
  • Anders als bei einem Insolvenzverfahren wird das Restrukturierungsverfahren nicht öffentlich bekannt gegeben. Der Ruf des Unternehmens wird nicht geschädigt und es kann mit Abschluss des Restrukturierungsverfahrens als solventer Schuldner am Markt auftreten. Genau dies ist Unternehmen nach einem Insolvenzverfahren nahezu unmöglich. 
  • Als Unternehmer behalten Sie uneingeschränkt Ihre Rechte und können Ihr Geschäft wie gewohnt weiterführen. 
  • Die Aufstellung des Restrukturierungsplans wird vorrangig durch den Unternehmer vorgenommen. Er kann die Ausgestaltung auf seine Bedürfnisse abstimmen und beispielsweise gezielt Gläubiger in die Gläubigergruppe einbeziehen bzw. aussparen. 
  • Das Restrukturierungsverfahren ist im Vergleich zum Insolvenzverfahren weitaus kosten- und zeiteffizienter. 

Gerne unterstützen wir Sie als Restrukturierungsbeauftragter bei der Aufstellung und Durchführung Ihres individuellen Restrukturierungsplans. Unser adverit-Team kann nicht nur bei reinen finanziellen Angelegenheiten unterstützen. Wir können Ihr Unternehmen darüber hinaus auch auf mögliche Schwachstellen überprüfen, Ihnen bei der Problemlösung behilflich sein und Sie als Unternehmer durch entsprechende Schulungen bei Ihrer Unternehmensführung stärken. 

Sie befürchten, dass sich Ihr Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage befindet und möchten sich individuell beraten lassen? Handeln Sie frühzeitig und vereinbaren Sie jetzt mit uns einen Erstberatungstermin