Wirtschaftsstrafrecht
DAS WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT IN DEUTSCHLAND

In Deutschland wird das Wirtschaftsstrafrecht durch seinen Schutzzweck definiert. Der Staat hat die Aufgabe unser Wirtschaftssystem zu schützen – eine festgelegte Definition für den Begriff des „Wirtschaftsstrafrechts“ existiert allerdings nicht. Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst vielmehr eine Vielzahl von Delikten, welche quer über verschiedene Gesetze normiert sind. Typisch für die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht ist auch, dass weitere Kompetenzen – nicht nur das allgemeine oder materielle Strafrecht – vorhanden sein müssen. Ein entsprechender Strafverteidiger sollte beispielsweise auch über Kenntnisse von wirtschaftlichen Ereignissen verfügen.

Interdisziplinär und international
TÄTIGKEITSFELDER IM WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT

Durch die zunehmende Komplexität des Wirtschaftslebens wird auch die damit zusammenhängende Kriminalität immer moderner und komplexer. Technische Innovationen ändern das Erscheinungsbild der Wirtschaftskriminalität – entsprechend steigt der Bedarf an Experten für diesen Fachbereich stetig. Durch unsere dynamische und flexible Art, uns an den stetigen Wandel anzupassen, sind wir für die Tätigkeit in diesem spannenden Fachbereich bestens gerüstet und können auch kurzfristig reagieren. Krisenmanagement und Einfühlungsvermögen sind hier ebenso gefragt, wie ein offener Blick über den Tellerrand.

Ist das rechtens?
BUSSGELDSACHEN

Im Bereich des Strafrechts in Wirtschaftssachen, gibt es eine Vielzahl von relevanten Straftatbeständen. Untreue, einfache und besondere Fälle des Betrugs, Insolvenzverschleppung, etc. Alle diese Verstöße werden wirtschaftsstrafrechtlich geahndet und oft ist mit ihnen neben Bußgeldern auch eine Strafverfolgung mit etwaigen Durchsuchungen verbunden. Wenn Dokumente, Software oder ganze Anlagen beschlagnahmt werden, kann der Geschäftsbetrieb erheblich eingeschränkt werden – von beeinträchtigter Wettbewerbsfähig bis hin zum kompletten Imageschaden. Gerade in Insolvenzfällen können Untersuchungen langwierig und die Folgen für das Unternehmen sehr schwerwiegend sein. Diese Umstände können schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Damit diese Folgen weder Ihr Unternehmen, noch Ihren persönlichen Lebensbereich zu stark einschränken, sollten Sie von Anbeginn einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Wir ziehen am selben Strang

Vermuten Sie einen Diebstahl in Ihrem Unternehmen? Sie haben ein Produkt entwickelt und ein anderer Hersteller bietet es nun an? Sie haben ein unbekanntes Aufnahmegerät in Ihren Betriebsräumen entdeckt? Ein ehemaliger Angestellter hat Interna ausgeplaudert? Wird Ihnen Korruption vorgeworfen? Sie wurden wegen des Verdachts auf Geldwäsche angezeigt? Ihnen droht die Insolvenz und Sie wissen nicht, was nun zu tun ist? Sie wollen eine Selbstanzeige machen, um eine etwaige, härtere Strafe zu vermeiden? Ihre Firmenkreditkarte wurde missbraucht? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

Kostenfreie Wirtschaftsrecht-Erstberatung

In einer Zeit, in der Wirtschaftsrecht von größter Bedeutung ist, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an.

FAQ
Ihre Fragen zu unseren Wirtschaftsrecht-Leistungen

  • Was bedeutet Insolvenzverschleppung?

    Wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist und ab wann er als verspätet gilt, wird durch einzelne Rechtsvorschriften bestimmt. International gibt es sehr unterschiedliche Regelungen der Insolvenzverschleppung – in Deutschland ist sie strafbar. In § 15a Abs. 1 InsO wird eine Antragspflicht für bestimmte juristische Personen bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes begründet – z.B. bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Die Insolvenzverschleppung hat eine strafrechtliche und eine haftungsrechtliche (Zivilrecht) Dimension. Die Regelungen für eine etwaige persönliche Haftung – z.B. eines Geschäftsführers einer GmbH – finden sich in §§ 92, 93 AktG.

  • Digitale Geschäftsprozesse sind auf Ihre IT angewiesen. Beraten Sie mit Ihrer IT, wieviel Sie ein Ausfall einzelner Komponenten oder der gesamten IT kosten würde. Bei einem erhöhten Risiko empfiehlt sich eine Investition in Richtung Hochverfügbarkeit.

  • Das Bundeskriminalamt (BKA) unterteilt die Wirtschaftskriminalität in mehrere Gruppen, welche ebenfalls als Delikte erfasst werden: Anlage-, Finanzierungs-, Insolvenz-, Arbeits-, Wettbewerbs-, Gesundheits- und qualifizierte Betrugsdelikte.

  • Unter „Geld waschen“ versteht man das Verschleiern seiner etwaig illegalen Herkunft, um so vor Finanz- und Strafverfolgungsbehörden geschützt zu sein. Ziel ist, Beträge aus der illegalen in der legalen Wirtschaft einzusetzen – quasi aus dem Schatten in das Licht. Schätzungen zufolge bestehen 2-5% des weltweiten Bruttoinlandproduktes aus illegalen Geldern, die „gewaschen“ wurden.

Infos
Wirtschaftsrecht: Das Fundament des Vertrauens

In der digitalen Welt ist Wirtschaftsrecht das unsichtbare Schild, das unsere wertvollsten Daten schützt. Es geht nicht nur um den Schutz vor Cyberangriffen oder Datenlecks; es geht um ein tiefes Gefühl der Sicherheit und des Vertrauens. Wenn wir wissen, dass unsere Informationen sicher sind, können wir frei und unbeschwert agieren, sowohl im Geschäftsleben als auch privat. Wirtschaftsrecht ist die Basis, auf der Vertrauen und Zuversicht in einer zunehmend vernetzten Welt ruhen.

Vertrauensbildung bei Kunden und Partnern

Wirtschaftsrecht stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner. Sie gewährleistet, dass sensible Daten geschützt sind, was für langfristige Beziehungen essentiell ist.

Schutz vor finanziellen Verlusten

Durch Prävention von Datenlecks und Cyberangriffen schützt Wirtschaftsrecht Ihr Unternehmen vor potenziell verheerenden finanziellen Einbußen und Bußgeldern.

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Die Beachtung von Wirtschaftsrechtsstandards ist nicht nur eine Frage der Sorgfalt, sondern erfüllt auch gesetzliche Anforderungen und vermeidet regulatorische Strafen.

Kontakt
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