01 / Expertise

Rechtsanwalt Hauke Hungerland

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Hauke Hungerland seit Jahren bundesweit erfolgreich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Zu seinem zufriedenen Kundenstamm gehören international tätige Unternehmen im Bereich Umwelt, Pharmazie, Logistik, Mineralölgesellschaften, Sportartikelhersteller und führende IT-Konzerne.

02 / Kundenkreis

Vertrauen internationaler Unternehmen

Branchen unserer zufriedenen Mandanten

Umwelt & Nachhaltigkeit
Pharmazie & Medizintechnik
Logistik & Transport
Mineralölgesellschaften
Sportartikelhersteller
IT-Konzerne & Tech
03 / Tätigkeitsschwerpunkte

Umfassende arbeitsrechtliche Beratung

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in:

Vertragsbeendigung

Außergerichtliche und gerichtliche Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen mit strategischer Herangehensweise.

Kündigungsschutz-verfahren

Professionelle Führung von Kündigungsschutzverfahren zum Schutz Ihrer Arbeitnehmerrechte.

Vertragsgestaltung

Gestaltung von Arbeits-, Dienstverträgen und Geschäftsführerverträgen nach aktuellen rechtlichen Standards.

Führungskräfte-Beratung

Aushandeln von Vertragsbeendigungen leitender Angestellter und Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

Betriebs-verfassungsrecht

Führen von betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren und Mitbestimmungsangelegenheiten.

Betriebsübergänge

Beratung bei Betriebsübergängen und betrieblichen Umstrukturierungen mit allen rechtlichen Aspekten.

Kostenfreie Arbeitsrecht-Erstberatung

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zu allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.

FAQ
Ihre Fragen zu unseren Arbeitsrecht-Leistungen

  • Wann ist eine Kündigung unwirksam?

    Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein: fehlende Form (nicht schriftlich), fehlende Betriebsratsbeteiligung, Verstoß gegen Kündigungsschutzbestimmungen, soziale Ungerechtigkeit oder fehlende verhaltens- bzw. betriebsbedingte Gründe. Als Fachanwalt prüfen wir jeden Fall individuell auf mögliche Unwirksamkeitsgründe.

  • Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Im Gegensatz zur Kündigung können dabei flexible Regelungen zu Beendigungszeitpunkt, Abfindung und Freistellung getroffen werden. Wichtig ist die rechtssichere Gestaltung, um spätere Nachteile zu vermeiden.

  • Die Höhe einer Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers, Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und Verhandlungsposition. Als Richtwert gilt oft ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Wir ermitteln für Sie die angemessene Abfindungshöhe basierend auf Ihrer individuellen Situation.

  • Bei Betriebsübergängen nach § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über. Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht, müssen über den Übergang informiert werden und genießen besonderen Kündigungsschutz. Für Arbeitgeber ergeben sich umfangreiche Informations- und Konsultationspflichten. Wir begleiten alle Beteiligten rechtssicher durch den Übergangsprozess.

  • Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Bei Kündigungen ist seine Anhörung zwingend erforderlich, bei Betriebsänderungen muss er rechtzeitig informiert und konsultiert werden. Verstöße gegen Betriebsratsbeteiligung können rechtliche Konsequenzen haben. Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte zu allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Kontakt
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Standort:

Kajen 10, 20459 Hamburg

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