Infektionsschutz: Hygiene-Compliance

Infektionsschutz: Hygiene-Compliance

Auch 2021 ist weiterhin vom Corona-Virus geprägt, sodass Stand heute die Hoffnung auf eine zeitnahe Begrenzung der wirtschaftlichen Schäden für Unternehmen und Volkswirtschaft langsam schwindet. Erst im Jahr 2022 rechnen Forscher damit, dass die Pandemie so weit überwunden ist, dass die aktuell waltenden Vorschriften und Regeln im Hinblick auf Hygiene und Social Distancing von der Regierung gänzlich zurückgenommen werden können.

Vor diesem Hintergrund gehen wir im Folgenden auf den Begriff „Hygiene-Compliance“ ein. Bei der Bezeichnung „Compliance“ handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche und rechtswissenschaftliche Umschreibung für die Regeltreue von Unternehmen. Dies umfasst die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes. Neben der Einhaltung aller gesetzlichen und freiwilligen Bestimmungen wird aber auch die Schaffung organisatorischer Vorkehrungen im Unternehmen, welche die Einhaltung der Bestimmungen sicherstellen, umfasst.

Bei der Hygiene-Compliance handelt es sich mithin um ein verbindliches Regelwerk, welches die Hygiene im Unternehmen sicherstellen soll. Es existiert eine lange Liste an zu beachtenden Regularien, welche von Gesetzesvorgaben über Verordnungen, RKI-Richtlinien und DIN-Normen reichen, die alle Maßnahmen zur Hygieneumsetzung enthalten. Grundsätzlich sollten in jedem Unternehmen allgemeingültige Hygieneregeln bestehen, um zu vermeiden, dass sich Infektionsketten bilden und im Worstcase nach außen getragen werden. Die wohl bekanntesten Hygieneregeln sind hierbei,

  • die sog. Husten- und Nies-Etikette,
  • der einzuhaltende Abstand (mind. 1,5 Meter)
  • und das richtige und regelmäßige Händewaschen.

Insbesondere die Handhygiene hat als Basishygienemaßnahme mit Abstand den größten infektionspräventiven Wert. Zusätzlich sollten die Büroräume regelmäßig einer Lüftung unterzogen und speziell im Gebäudeinneren dort eine Maske getragen werden, wo die Abstände nicht eingehalten werden können.

Feste Hygieneregeln und -konzepte sollten in der Regel vor allem im Eigeninteresse des Unternehmens sein. Denn Corona-Fälle im Unternehmen bedeuten letztlich auch eine Quarantäne-Pflicht der betroffenen Beschäftigten und im schlimmsten Fall auch des gesamten Unternehmens. Zudem liegt es im wirtschaftlichen Interesse, einen weiteren Lockdown zu vermeiden.

Zusätzlich bestehen Pflichten zur Hygiene bzw. zur Hygienevorsorge. Im veröffentlichten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard wurden grundsätzliche Anforderungen an den Arbeitsschutz während der Corona-Krise formuliert.

Durch arbeitsschutzrechtliche Pflichten gegenüber den eigenen Beschäftigten, aus nebenvertraglichen Pflichten gegenüber Geschäftspartnern und aus infektionsschutzrechtlichen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit entwickelt sich grundsätzlich eine spezielle „Hygiene-Compliance“, die die Unternehmen zur Erstellung von Hygieneplänen bzw. -konzepten verpflichten. Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Pflichten werden durch Ordnungswidrigkeiten sowie infektionsschutzrechtliche und allgemeine Straftatbestände sanktioniert.

Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG trägt der Arbeitgeber die Verantwortung, seine Beschäftigten zu schützen. Folglich sind Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. § 4 ArbSchG gibt hierbei vor, dass die Arbeit so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten werden soll. Letztendlich ist aus den soeben genannten Vorschriften die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts zu entnehmen, um den Schutz der Beschäftigten sicherstellen zu können. Das Ziel, welches mit der Einführung eines Hygienekonzepts verfolgt werden soll, bezieht sich insbesondere auf

  • die Reduzierung und Vermeidung von nicht erforderlichen Kontakten in der Belegschaft, mit Kunden und Lieferanten,
  • die Umsetzung von allgemeinen Hygienemaßnahmen
  • und die Minimierung von Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten.

Deutlich wird, dass das Thema Hygiene uns während der Öffnungsschritte und auch nach der Pandemie noch einige Jahre begleiten und beschäftigen wird. Insbesondere bei weiteren Öffnungsschritten ist es von höchster Priorität, dass die Entstehung von neuen Infektionsketten verhindert wird, wobei dies nur umsetzbar ist, sofern Hygienevorschriften und -pläne weiterhin von allen umgesetzt werden.

Essenz

  • Compliance bedeutet die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und freiwilligen Kodizes, aber auch Schaffung organisatorischer Vorkehrungen zwecks Einhaltung dieser Vorgaben, hier: Hygiene
  • Pflichten zur Hygiene bzw. zur Hygienevorsorge, um betriebs- und volkswirtschaftlichen Schaden zu senken
  • Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene sind in etlichen zu beachtenden Regularien enthalten (Gesetzesvorgaben, Verordnungen, RKI-Richtlinien, DIN-Normen)
  • U.A. im Fokus sind Kontaktvermeidung und Risikominimierung bei erforderlichen Kontakten
  • Verstöße gegen Vorschriften werden sanktioniert