Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, Episode 1

Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, Episode 1

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, indem es die Rechte und Pflichten der Parteien bestimmt. Die wesentlichste Aufgabe des Arbeitsrechts besteht darin, die widerstreitenden Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angemessen auszugleichen. Aufgrund des Machtungleichgewichts zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern besteht ein weiteres Ziel des Arbeitsrechts darin, dem Schutzbedürfnis von Arbeitnehmern gerecht zu werden. Entsprechend enthält das deutsche Arbeitsrecht eine Vielzahl an arbeitnehmerschützenden Vorschriften wie beispielsweise das

  • Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • u.v.m.

Dieser Blogbeitrag ist in zwei Teile aufgesplittet. Der erste Teil widmet sich speziell dem Arbeitsschutzgesetz, der zweite Teil dem Arbeitszeitgesetz.

Beim Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) handelt es sich um ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien. Mittels der aktuellen Regelungen bzw. Maßnahmen des Gesetzes sollen die Gesundheit der Beschäftigten gesichert und verbessert werden. Gerade in der modernen Arbeitswelt erlangt ein effizienter Arbeitsschutz immer mehr an Bedeutung und wird immer anspruchsvoller. In der Regel greifen das Arbeitsschutzgesetz bzw. der Arbeitsschutz an fast jedem Arbeitsplatz. Ausnahmen existieren bei Angestellten in Privathaushalten, Beschäftigten auf Seeschiffen oder Arbeitnehmern von Unternehmen, auf die das Bundesberggesetz zutrifft.

Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird das primäre Ziel verfolgt, Beschäftigte vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden zu schützen. Losgelöst von der Gefährlichkeit einer Tätigkeit, bestehen auch in weniger spektakulären Jobs gesundheitliche Risiken, die es zu schützen gilt. Das Arbeitsschutzgesetz zielt hierbei nicht nur auf das Vermeiden von körperlichen Schäden, sondern vermehrt auch von Schäden geistiger Natur. Beschäftigte stellen eine der wichtigsten Ressourcen und bedeutsame Know-how-Träger eines Unternehmens dar. Mithin bergen physische und psychische Belastungen der Angestellten für die Unternehmen Risiken, welche auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes vermeid- oder minimierbar sind. Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird also eine Grundlage geschaffen, wie Arbeitsplätze und -abläufe menschengerecht gestaltet werden können und sollten.

Das Gesetz ist für alle Arbeitgeber bindend. Sie sind verpflichtet, die Arbeitsplätze für ihre Beschäftigten hinsichtlich gefährdender Faktoren zu beurteilen, Vorkehrungen für gefährliche Arbeitsbereiche zu treffen und die Beschäftigten im Hinblick auf den Arbeitsschutz zu unterweisen.

Um den Verpflichtungen im Hinblick auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz als Arbeitgeber nachzukommen, ist es von Belang, die potenziellen Gefahren im Unternehmen zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zur Minimierung einzuleiten.

Hierfür schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass ein Soll-/Ist-Abgleich durchzuführen ist. Das Gesetz gibt den Arbeitgebern zudem vor, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Diese dient der Ermittlung der Ursachen, des Grads der Gefährdung und letztlich der Vermeidung von gesundheitlichen Auswirkungen. Dabei ist es Arbeitgebern zur Aufwandsminimierung erlaubt, statt jeden einzelnen Arbeitsplatz zu analysieren, die Gefährdungsbeurteilung nach Tätigkeiten zu unterteilen.

Ein umfassendes Verständnis des Inhalts des Arbeitsschutzgesetzes bereitet Arbeitgebern oftmals Probleme, da es einen sehr namhaften Umfang einnimmt. Insbesondere die Fülle der auf das Arbeitsschutzgesetz gestützten Verordnungen, wie beispielsweise die Arbeitsstätten-, Bildschirmarbeits- oder Lastenhandhabungsverordnung, reduzieren die Überschaubarkeit erheblich.

Abschließend lässt sich sagen, dass das Arbeitsschutzgesetz künftig nur noch eine grundlegende Basis für das darstellen wird, was Ministerien durch Verordnungen regeln werden. Dies liegt daran, dass die unterschiedlichen Risikosituationen der einzelnen Branchen und Betriebsstätten gesondert abgestimmte Verordnungen notwendig machen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verbände und Betriebe selbst immer stärker gefordert werden, sodass eine Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften, Kammern und Betriebsräten unerlässlich ist, um auf Herausforderungen, die sich aus  dem jeweiligen Arbeitsumfeld ergeben, gemeinsam und adäquat reagieren zu können.

Die Einhaltung des geltenden Arbeits- bzw. des Arbeitsschutzrechts wird in Deutschland mittels eines dualen Systems überwacht. Zum einen geschieht dies durch die Aufsichtsbehörden der einzelnen Länder oder durch die Bundesbehörden auf Bundesebene, zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Unfallkassen. Wer die Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit ignoriert, muss mit Geldbußen in Höhe von bis zu 25.000 EUR und unter Umständen auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Essenz

  • das deutsche Arbeitsrecht enthält eine Vielzahl an arbeitnehmerschützenden Vorschriften
  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dient der Umsetzung von EU-Richtlinien, dem Vermeiden von physischen und psychischen Beeinträchtigungen und damit auch dem Erhalt einer der wichtigsten Unternehmensressourcen, den Beschäftigten
  • Soll-/Ist-Abgleiche und eine Gefährdungsbeurteilung sind vorzunehmen
  • aufgrund der unterschiedlichen Risikosituationen einzelner Branchen und Betriebsstätten und entsprechend zahlreicher Verordnungen gestaltet sich das ArbSchG sehr umfangreich
  • Einhaltung des geltenden Rechts wird mittels eines dualen Systems überwacht, Verletzungen mit Bußgeld und u.U. mit Freiheitsstrafe bedroht

Lesen Sie gern am 17. September die Fortsetzung unseres Blogbeitrags „Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetz, Episode 2“, in welchem wir uns ausführlich mit dem Arbeitszeitgesetz beschäftigen werden.