Corona-App als Maßnahme gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2

Corona-App als Maßnahme gegen die Verbreitung des SARS-CoV-2

Anfang 2020 ist das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland ausgebrochen und seitdem wird an einer Lösung zur Eindämmung des neuartigen Virus gearbeitet. Trotz der ununterbrochenen Arbeit, eine rasche und effiziente Lösung zu finden, erhöht sich die Zahl der Infizierten in Deutschland stetig.

Sobald eine Person positiv auf das Virus getestet wird, beginnt die Phase einer aufwendigen Befragung des Patienten seitens der Ärzte und Gesundheitsbehörde um die Infektionskette nachverfolgen zu können. Infolge der langen Inkubationszeit von 14 Tagen ist eine Nachverfolgung der Infektionskette der Patienten aber schlichtweg nicht möglich, denn kaum einer der Patienten kann mit Sicherheit sagen, wann er mit welchen Personen in Kontakt kam.

Durch die in Kraft getretenen Allgemeinverfügungen und dem hiermit einhergehenden Kontaktverbot wurde in einem ersten Schritt das Risiko einer Ansteckung minimiert. Trotzdem tauchte vermehrt die Frage auf, ob auch noch andere Möglichkeiten zur weiteren Eindämmung des bestehenden Restrisikos zur Verfügung stehen. Immer wieder wurden Lösungsansätze eingebracht, in dem die Idee entstand, sich auch digitale Methoden zur Eindämmung des Virus zunutze zu machen. Aufgrund dessen hat das Robert-Koch-Institut (RKI) den Ansatz, digitale Möglichkeiten zur Eindämmung des Virus zu nutzen, aufgefangen und ist aktuell dabei eine App zu entwickeln und umzusetzen.

Bei der Bevölkerung tauchen vermehrt Fragen auf, inwiefern eine App die Eindämmung eines Virus unterstützen soll, wer zukünftig verpflichtet ist diese auf seinem Handy zu installieren und inwiefern die Daten verarbeitet werden.

Zielsetzung ist es, Menschen zu warnen, wenn sie mit einer infizierten Person in Kontakt gekommen sind. Hierzu wird ein Abgleich der Bewegungsdaten der Handys durchgeführt. Durch die Möglichkeit, dass die mit dem Infizierten in Kontakt gekommenen Personen frühzeitig informiert werden können, soll eine Virusausbreitung durchgreifend verlangsamt werden.

Vorweg ist zu erwähnen, dass die Nutzung der App auf freiwilliger Basis beruht und das durch die Zusammenarbeit mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten auch die geltenden Vorschriften des Datenschutzes bei der Entwicklung berücksichtigt werden.

Das die Bevölkerung zum Herunterladen der App gezwungen wird, ist aufgrund der Unzulässigkeit nicht zu befürchten. Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat, in welchem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besteht. Bevor Eingriffe in dieses Recht gerechtfertigt sein könnten, müsste die Maßnahme staatlich geprüft werden.

Trotz alledem weckt die Idee der Corona App bei vielen Menschen der Bevölkerung die Sorge, was mit deren Daten passiert, sofern sie sich diese App auf ihr Handy herunterladen, um die Eindämmung des Virus zu unterstützen.

Die App soll lediglich temporäre IDs nutzen, sodass diese über Bluetooth von anderen Nutzern der App empfangen werden können. Hierbei werden weder Standortdaten oder Bewegungsprofile noch Merkmale der Endgeräte oder Kontaktinformationen gespeichert. Die genutzten IDs werden zunächst verschlüsselt auf den Geräten der App-Nutzerinnen gespeichert. Erst wenn bei einer Person eine Infektion positiv getestet wurde, wird sie gebeten, diese Daten an einen zentralen Server zu übermitteln. Dieser wird dann auf Grundlage der übermittelten Informationen die Personen, die sich in der Nähe des Infizierten befanden, per Pushnachricht zu warnen. Hierdurch soll sowohl der Datenschutz als auch die Datensicherheit mit der App gewährleistet werden, sodass insbesondere die Möglichkeit des Missbrauchs durch Dritte von vornherein ausgeschlossen werden.

Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Spahn wird es aber noch mehrere Wochen dauern, bis die geplante Handy-App zur Eindämmung des Coronavirus in Deutschland eingesetzt werden kann.